Ein Handel über die Börse kann ein Ausweg sein, die KAGB-regulierten Mindesthalte- und Kündigungsfristen offener Immobilienfonds nicht einhalten zu müssen. Aber wie funktioniert das genau? FONDS professionell beantwortet die wesentlichen Fragen.
Innerhalb weniger Monate haben zwei offene Immobilienfonds, die erst nach Verabschiedung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) aufgelegt wurden, abrupt zweistellig abgewertet. Der Leading Cities Invest von Kanam im November vergangenen Jahres um rund elf Prozent und kürzlich der Uniimmo: Wohnen ZBI um fast 17 Prozent.
Anleger sind zutiefst verunsichert. Seit der großen Krise der offenen Immobilienfonds infolge der globalen Finanzkrise 2008, als einige Fonds ihre Rücknahmen aussetzen und mehrere Fonds sogar unter hohen Verlusten abgewickelt werden mussten, war eigentlich wieder Ruhe eingekehrt und der einst gute Leumund wieder hergestellt. Selbst durch die Corona-Krise kamen die offenen Immobilienfonds gänzlich unbeschadet.
Wie funktioniert der Börsenhandel mit offenen Immobilienfonds?
Wer heute seine Anteile an einem offenen Immobilienfonds loswerden möchte, muss kündigen und bekommt nach zwölf Monaten den dann geltenden Wert seiner Anteile ausgezahlt. Allerdings müssen dann seit Zeichnung mindestens 24 Monate vergangen sein. Alternativ gibt es für einige Immobilienfonds auch die Möglichkeit, sie über eine Börse zu handeln.
Aber wie funktioniert das, und welche Besonderheiten muss man dabei berücksichtigen? FONDS professionell ONLINE hat wesentliche Fragen zusammengestellt und bietet in Zusammenarbeit mit der Vermögensverwaltung Rheinische Portfolio Management eine Orientierung an – einfach durch die Bilderstrecke oben klicken! (tw)
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